Schlagwort-Archive: Aristoteles

Kreislauf-der-Verfassungen

Kreislauf-der-Verfassungen

Staats- und Gesellschaftstheorie: Polybios und Cicero über den Kreislauf der Verfassungen – die Mischverfassung als beste Staatsform

von: Michael P. Schmude         → Humanitas Nova 2016, S. 20-23

 

Ein Grundlagentext jeder politischen Debatte ist Ciceros De re publica, und hier vor Allem das erste Buch, mit welchem die staatstheoretische Diskussion des Hellenismus, namentlich im Peripatos, zusammengefasst wird. Das Werk stellt sich mit seinem Titel in die Nachfolge von Platons Politeía (ebenso wie seine gleichsam praktische Nachfolgeschrift De legibus zu dessen Nómoi); eine Antwort aus christlicher Sicht gibt der Kirchenvater Augustinus in seiner Civitas Dei. Schon der Apologet Laktanz setzt sich in Buch 5 und 6 seiner Divinae institutiones (304 ff.) mit Ciceros Schrift auseinander. Weitergeführt werden die staatstheoretischen Entwürfe durch Thomas Morus‘ Utopia (1516), Thomas Hobbbes‘ Leviathan (1651) oder John Lockes (zweiten der) Two treatises of government (1690), aber auch in Charles de Montesquieus Prinzip der Gewaltenteilung De l’esprit des lois (1748), J.J. Rousseaus Contrat social (1762) sowie den Rechtsphilosophien Immanuel Kants (1785 ff.) und G.F.W. Hegels von 1820.

Kerngedanken des ersten Buches sind der Kreislauf der wechselnden Verfassungen und die gemischte Politíe (Aristoteles) als die beste Staatsform, verwirklicht im besten empirisch existenten Gemeinwesen – Rom …

[vgl. auch J. Bender: Freie Bürger, zarte Seelen, in: FAZ vom 11.08.2016, S. 1]

 

Zur Fortführung mit griechisch-deutschem Text unter obenstehendem (grünen) Link – auf der ‚Innenseite‘

 

Zu-A-Schmitt-Aristoteles-Poetik

Zu-A-Schmitt-Aristoteles-Poetik [gekürzte Fassung in: Forum Classicum 53 (2010), 49-51]

Aristoteles – Poetik: übersetzt und erläutert von Arbogast Schmitt. Akademie-Verlag Berlin 2008 [Aristoteles – Werke in deutscher Übersetzung, Bd. 5], 789 S., EUR 98,00 (ISBN 978-3-05-004430-9).

Mit dieser von Neuem ins Deutsche übersetzten1 und umfassend kommentierten Ausgabe der Poetik-Vorlesung des Aristoteles stellt der Marburger (inzwischen) Emeritus Arbogast Schmitt (Sch.) auf eindrucksvolle Weise im Rahmen der von E. Grumach begründeten und H. Flashar herausgegeben Reihe dessen umfangreicherer Redekunst2 die zweite, wohl ältere (um 335 v. Chr.) und von Beginn an nicht selten mißverstandene literaturtheoretische Lehrschrift3 über Tragödie und Epos sowie (verloren) Jambos und Komödie zur Seite. Sch.s Opus grande baut sich in folgenden Teilen auf:

Textgeschichte (Th. Busch, XVII-XXVI) und Übersetzung (3-41). Einleitende Kapitel: Schwierigkeiten im Zugang (seit der Renaissance) und geistesgeschichtliche Bedingungen der ‚Wiederentdeckung‘ der Poetik (45-54), Abwendung von Aristoteles in den hellenistischen Schulen und ihre Folgen für das Literaturverständnis (55-71), der systematische Ort der Dichtung unter den psychischen Aktivitäten des Menschen bei A. (71-91), Theoria, Praxis, Poesis – die Zuordnung der Dichtung zur Theoria bei A. und in den arabischen Poetik-Kommentaren (92-117), Mimesis einer Handlung: konkrete Verwirklichung des allgemeinen Könnens eines Charakters – ‚Mythos‘: Mimesis einer vollständig ausgeführten Handlung als Inbegriff des Dichterischen (117-125) und (zusammenfassend) Ableitung der Dichtung aus einer anthropologischen Reflexion auf die  Vermögen des Menschen (126-128). Argumentationsgang und Inhalt der Poetik (128-135), ein Literaturverzeichnis mit modernen Editionen, Übersetzungen, Kommentaren und Bibliographien, mit antiken, mittelalterlichen wie Renaissancetexten, mit neuzeitlicher  Primär- und Sekundärliteratur (139-191) leiten über zum eigentlichen, knapp 550 Seiten starken Kommentar (195-742). Ein Anhang bietet Sach-, Stellen- und Personenindices (745-768), führt das Inhaltsverzeichnis nach Sachpunkten weiter aus (770 ff.)4 und gibt abschließend eine thematische, nach den Kapiteln der Poetik und darin jeweils <A. Gliederung und Zielsetzung> und <B. Einzelerklärung und Forschungsprobleme> in die Paragraphen gegliederte Übersicht des Kommentars (773-789).

Die Übersetzung ist erklärtermaßen texttreu, andererseits bereits eine hilfreich erklärende: durchgängig finden sich – auch für den vom griechischen Original herkommenden Leser – Verständnis vorbereitende und fördernde Zusätze (stets durch eckige Klammern markiert – Sch. p. XV), und gewisse Freiheiten mit der Vorlage erlauben Verständnisvarianten im Detail5.

Der Kommentar erschließt diese Vorlesung, indem zunächst der ‚rote Faden‘ durch das jeweilige Kapitel hin verfolgt wird (A.), die Einzelaussagen sodann (B.) im Rahmen der aristotelischen wie nacharistotelischen Literaturtheorie und Rezeptionsgeschichte gedeutet werden; stellvertretend hier zu Kernaussagen:

Am Beginn der frühen Neuzeit setzt mit der Wiederentdeckung des Aristoteles in der Renaissance eine poetologische Tradition ein, welche die Nachahmung (Mímēsis) der Natur als etwas per se Schönem und Wohlgeordnetem zur Regel erhebt – so formuliert etwa in Joh. Chr. Gottscheds Versuch einer kritischen Dichtkunst 1730 (I c. 3, § 20) – und damit der freien Entfaltung des künstlerischen Genies ein Ordnungswerk von außerhalb seiner selbst überstreift: Die Zurückweisung dieses „Nachahmungsgeistes“ ist ein schon in Kants Kritik der Urteilskraft 1790 (§ 47) erhobenes ‚genieästhetisches‘ Postulat der Moderne, indes: auf Aristoteles läßt sich für Sch. eine solche am Muster der Natur orientierte Regelpoetik, rein normativ oder rein deskriptiv, überhaupt nicht zurückführen (202 f., 552); den seit der Mitte des 18. Jh. gepflegten romantischen, aber schon bei Horaz (Ars 99-113) und Ps.-Longin (15, 1 f.) angelegten Gegensatz von ‚rational-methodisch‘ (und damit kunstfremd)  und ‚genial‘ (entfesselt und wahrhaft künstlerisch) vermeide Aristoteles, indem er Literatur zwar von beweisführender Wissenschaft abgrenze (1447 b 16-20), nicht aber dem rein Gefühlsmäßig-Intuitiven zuweise.  Dieser führt den Nachahmungsbegriff bereits im Eingangskapitel der Poetik ein, um vielmehr – wie Platon (Sch. 209) – anhand des Mediums, in welchem eine solche (lautliche) Nachahmung erfolgt (in der Literatur: Rhythmus, Sprachgestalt und Harmonie), anhand des behandelten Stoffes (für Poesie stets ‚Mythen‘) sowie anhand des Darstellungsmodus als konstitutiver Bedingungen einer jeden Nachahmung zwischen den literarischen Künsten, insbes. den dichterischen Gattungen zu unterscheiden (1447 a 13-23 als Programm der ersten 3 cap.). So bildet der Historiograph (mehr oder minder) aktuelle Einzelgeschehnisse in ihrem pragmatischen Ablauf nacherzählend ab (c. 9), während der Dichter als Nachahmung allgemeingesetzliche Handlungen darstellt, welche einer inneren Stimmigkeit von Wesenstypen oder Situationen verpflichtet sind und nicht an objektiver Realität hängen (Sch. p. X; 204 ff., 225, 241, 267) – und Poesie darum philosophischer nachahmt als Geschichtsschreibung (poet. 1451 b 4-6).

Dies unterscheidet sie auch vom Verdikt der Nachahmung von Nachgeahmtem (Idee – Realität in der Welt – Darstellung), mit welchem Platon die Künstler allgemein, die Dichter insbesondere im zehnten Buch der Politeia aus seinem idealen Gemeinwesen bannt (hier 598 d 7 – 601 b 8)6. Für Aristoteles werden die transzendenten Ideen immanent vollzogen, indem der je einzelne, materiale Typos die (von Ideenseite) in ihn gelegten formalen Möglichkeiten und Folgerichtigkeiten ausführt; die Idee wird zur Entelechie, sie trägt gewissermaßen ihre Verwirklichung in sich – diese ahmt der Künstler nach und nimmt so die Wahrheitsstufe des platonischen Handwerkers ein7. Dabei ist es nicht allein die dichterische Form, etwa die Versgestalt, welche Dichtung ausmacht, sondern ihr poetischer Gegenstand – weswegen Empedokles trotz Hexameter eben Naturphilosoph bleibt (poet. 1447 b 17-20; Sch. 196, 208, 218 f.) und Herodot auch durch Umsetzung in Versmaß kein Dichter wird (poet. 1451 b 1-3; Sch. 373, 387 f.).

Von grundsätzlicher Bedeutung für einen weiteren Schlüsselbegriff, die Kátharsis – ihr sind zwei umfangreiche Exkurse gewidmet (333-348 und 476-510) – ist in der Tragödiendefinition c. 6 (poet. 1449 b 27 f.) Sch.s Wiedergabe (mit Lessing, Hamburgische Dramaturgie 78 und gegen u.a. Gigon, Fuhrmann und Flashar8) der kátharsis tōn toioútōn pathemátōn =  eléou kai phóbou nicht im (medizinischen) Sinne eines Genitivus separativus als Reinigung von derartigen Gefühlen = Mitleid und Furcht, sondern im Sinne eines ebendiese Gefühle ihrerseits zum Rationalen (Lessing: zum Tugendhaften) hin reinigenden Genitivus obiectivus (Sch. 9; 333; 478)9. Die Erregung dieser Gemütszustände – éleos und phóbos – im Zuschauer auf die beste Weise ist Ziel der tragischen Handlung (c. 13) und diese wiederum Nachahmung, Mímēsis einer vollständigen, sich gemäß innerer Wahrscheinlichkeit, Zielsetzung oder Notwendigkeit eines bestimmten Charakters folgerichtig ergebenden und damit erst ihre Einheit wahrenden Handlung (c. 9, 1451 a 37 f. und b 8 f., 1452 a 2 f.)10 – in diesem Sinne versteht Aristoteles Mímēsis und nicht als Nachahmung der Natur mit zudem moralisch-lehrhaftem Impetus (Sch. 199, 410 f., 440 f.). Bloße Kopie einer geschehenen Wirklichkeit macht für Aristoteles – wie für Platon – noch keine Literatur aus; diese muß Wirklichkeit aus ihren Ermöglichungsgründen darstellen (Sch. 208, 741 f.), läßt das eigentümliche Potential eines Individuums sich in seinem Handeln verwirklichen11, und ihre vollendete Form findet dichterische Mímēsis in einem gut komponierten Mythos (Sch. 202, 222).

Der tragische Held, dessen Verfehlung (Hamartía) – mittelbar – aus Charakterschwäche, in Unfreiwilligkeit und Unwissenheit (durch Versagen der diánoia), nicht aber aus Boshaftigkeit ihn die Situation falsch einschätzen und scheitern läßt, ihn somit aus mangelnder Einsicht ins Unglück stürzt, steht in der Mitte (→ Mesótēslehre) zwischen dem epieikés (dem völlig Integren) und dem mochthērós (dem ganz und gar Verkommenen), und nur sein Fall ist geeignet, éleos und phóbos beim Zuschauer zu wecken (c. 13, 1453 a 7-12)12. Tragische Hamartía, im Zuge derer ein an sich guter Charakter veranlaßt wird, sein Handlungsziel zu verfehlen oder sich eines zu setzen, durch welches er das für ihn wirklich Gute übergeht (487), verdeutlicht Sch. mittels ihrer Abgrenzung gegenüber ebendiesen beiden Typen (444-456). Im angemessenen Mitempfinden – nicht der nur rührseligen Gefühligkeit noch in nicht berechtigtem Mitgefühl (493) – eines tragischen Handlungsverlaufs und unverdienten Leides eines Unsergleichen erfüllt die Tragödie ihre Aufgabe auch am Zuschauer, ohne daß dieser sich allerdings – entgegen neueren Auffassungen – mit Jenem identifizieren solle13, als Katharsis, als Reinigung der ihr zukommenden, von ihr selbst erzeugten und abschließend geformten Gefühle des ‚Mitleids und der Furcht‘ (478 f.) angesichts eines Scheiterns, das als mögliche Gefahr auch für den Zuschauer selbst aufgefaßt werden kann: dem entspricht bei Aristoteles ein reflektierter Begriff von Katharsis als „Kultur des Gefühls“, welcher von nachromantischem Verständnis im Sinne irrationaler, psychosomatischer Erregungen der Elementaraffekte ‚Jammer und Schaudern‘ frei ist (Sch. 486 ff.).

Am Beispiel eben der Gefühls- oder Affektenlehre (páthē) zur Darstellung nachempfind- und verstehbarer Handlungsmotivationen von – dem Zuschauer gleichen – Menschen im Drama zeigt Sch. auch (333), wie Schlüsselbegriffe dieser kleinen Schrift durchweg den Kontext des Gesamtwerkes (hier: der Ethiken, De anima) voraussetzen, ohne Einzelnes eigens nochmals zu erarbeiten. So ist etwa die Einheit von emotionaler und bewußter Intelligenz in der Rhetorik (1378 a 19 – 1388 b 30)14 ausgearbeitet durch eine Auffassung von Kognition, welche im rational urteilenden wie gefühlsmäßig wertenden Menschen nur je unterschiedlich wirksam wird: Aristoteles und die Trennung von Denken, Fühlen, Wollen seit dem 18. Jahrhundert (334 f.). Mitleid und Furcht werden – neben der Rhetorik – in der Nikomachischen Ethik15 besprochen, die dazu das platonische (Polit. 533 d 2) ‚Auge der Seele‘ verständiger Menschen mit aufnimmt (Sch. 483-486). Von daher muß die Poetik auch nicht zu allen Fragestellungen hin abgeschlossen sein, da sie ihrerseits eingebettet ist und als Teil des Lehrgebäudes andere bedingen oder ihrerseits zur Bedingung haben kann.

Tṓi páthei máthos – … und (allerdings nur !) Letzteres gilt auch für die Arbeit mit und an Sch.s monumentalem Kommentarwerk: Summe und Ertrag dieser überreichen Darstellung und Analyse der aristotelischen Dichtungstheorie, mit welcher diese Disziplin seinerzeit überhaupt erst einsetzte, konnten hier naturgemäß nur exemplarisch angedeutet werden; sie bleiben für alle weitere Auseinandersetzung mit literarischer Rhetorik und Poetik maßgebend.

Michael P. Schmude, Boppard

 

Anmerkungen:

1)      Bequem zugänglich (nach O. Gigon, RUB 1961) bisher die Übersetzungen M. Fuhrmanns bei Heimeran (eingeleitet, übers. und erläutert, München 1976 [Dialog mit der Antike, Bd. 7]; zur Datierung nach 335 v. Chr. und vor der Rhetorik ebda. 12-16) und Reclam (zweisprachig, mit Anmerkungen und Nachwort zu Form, Erhaltungszustand und Aufbau der Poetik, Stuttgart 1982/21994 [UB]); maßgeblicher Referenztext hier wie für Sch. die griechische Ausgabe von Rudolf Kassel (Oxford: Clarendon Press 1965, ND), Abweichungen davon bei Sch. S. XXVII f.

2)      Aristoteles – Werke in deutscher Übersetzung, Bd. 4: Rhetorik, übers. und erl. von Christof Rapp, Berlin 2002, 2 Bde.; insbes. zum Wechselbezug zu seiner Philosophie Bd. 1, 378-384.

3)      Grundlegend nach wie vor M. Fuhrmann: Einführung in die antike Dichtungstheorie, Darmstadt (WBG) 1973; erster Teil : Aristoteles – Horaz – <Longin> 21992.

4)      Als Beispiel hier stellvertretend zur „Abwendung von Aristoteles …“ (55 ff.): 1. Die unterschiedliche Bedeutung der Vorstellungskraft für den dichterischen Schaffensprozess im Hellenismus und bei Aristoteles; 2. Der mediale Charakter der Vorstellung bei Aristoteles, die Formung der Vorstellung durch Wahrnehmung oder Denken; 3. Die Zentralstellung der Phantasia in den hellenistischen Philosophenschulen, die Folgen für das Kunst- und Literaturverständnis (mit weiteren Unterpunkten zu ‚Denken‘, Anschauung und Gefühl sowie Kunsterfahrung).

5)      Entsprechend wird z.B. in 1451 a 37 f. die eigentlich zu tá dynatá gehörende (so auch Fuhrmann) Adverbiale katá tó eikós ē tó anankaíon über kaí hinweg auf  génoito bezogen und dynatá als erläuternder Zusatz abgeteilt, Sch. 13 u. 372.

6)      Zu Platons Dichtungskritik und aristotelischer Poetik Fuhrmann 1973/21992, 72-90; 1976, 16-21; 1994, 155-161.

7)      Aristot. De ideis, fr. 3–5 Ross (1955, ND); Metaph. 980 b 28 – 983 a 32; 990 b 5 – 991 b 9; 997 a 5 – 1000 a 4.

8)      Gigon 1961, 30; Fuhrmann 1973/21992, 27, 65; 1976, 50; 1994, 19 spricht stets (wie auch Lesky: GGrL3 1971, 641) von „Jammer und Schaudern“: zur Herleitung dieses Begriffspaares aus Aristot. Rhet. 1385 b 13 ff./1382 a 21 ff., aber auch aus Platon und der Sophistik (Gorgias) und gegen Lessings dem Normenverständnis einer bürgerlichen Aufklärungszeit geschuldete Übersetzung Fuhrmann 1973/21992, 90-98, 291-301; 1976, 21-25; 1994, 162-166, ebda auch zur Katharsis.

9)      Beides verwirft Lesky 640 f. mit Aristot. Polit. 1341 a 21-24/1342 a 11-18.

10)  Fuhrmann 1973/21992, 26 f.; 1976, 29 f.; 1994, 170-73.

11)  Zu diesem von Platon ‚ererbten‘ Formprinzip Sch. 392-397.

12)  Vgl. Fuhrmann 1976, 67; 1994, 118. Zur ‚tragischen Schuld‘ auch E. Lefèvre, in: WüJbb N.F. 13 (1987), 37-58 und A. Schmitt in RhM N.F. 131 (1988), 8-30 zum sophokleischen Oidipus Tyrannos und V. Cessi: Erkennen und Handeln in der Theorie des Tragischen bei A. (Frankfurt 1987) zur Antigone sowie zur Medea des Euripides. Zum aristotelischen Gedanken der Hinfälligkeit gerade der besten Eigenschaften im Menschen M. C. Nussbaum: The fragility of goodness (Cambridge/London 1986).

13)  Ein Verzicht auf diese Distanz, wenn auch für Dichter wie Zuschauer wie Tragödienchor bis zu einem gewissen Grade unumgänglich (Poet. 1455 a 30-34), im Sinne eines Sich-Hineinversetzens, des „Mitschwingens einer zweiten Saite“(Lessing) würde eine Reinigung der eigenen Gefühle Mitleid und Furcht beim Zuschauer – die der dramatis personae sind andere – bestenfalls verzerren (Sch. 479 f.).

14)  Rapp 2002, Bd. 2, 584-678; A. Schmitt: Die Moderne und Platon (Stuttgart/Weimar 22008), 270-380.

15)  Eleos u.a. EN 1105 b 23, 1109 b 32, 1111 a 1; phóbos u.a. EN 1104 b 1-3, 1105 b 22, 1115 a 6 – 1117 b 22.

 

 

Rhetorik-Antikes-System

Rhetorik-Antikes-System-und-moderne Praxis

Rhetorik – Antikes System und moderne Praxis: Aristoteles – Quintilian und das Format Jugend debattiert

von Michael P. Schmude, Boppard

Vortrag auf dem Abschlußsymposion des <Historischen Wörterbuchs der Rhetorik> (Universität Tübingen): „Die Zukunft der Rhetorik als Kulturidee, Wissenschaft und Technik“ vom 17. bis 19. Mai 2012 in Blaubeuren → für den Druck überarbeitete und um den wissenschaftlichen Apparat erweiterte Fassung in: G. Ueding/G. Kalivoda (Hgg.): Wege moderner Rhetorikforschung – Klassische Fundamente und interdisziplinäre Entwicklung (Berlin/Boston [de Gruyter] 2014) [Rhetorik-Forschungen 21], S. 373-388. –

 

A.Rem tene – verba sequentur: behalte die Sache im Auge – die (passenden) Worte werden folgen“ – das bekannte Diktum des Älteren Cato aus dem 2. Jh. v. Chr., als Ratschlag durchaus bestechend, befolgt eher weniger: noch in der zweiten Hälfte des 20. Jh. und nach Ausweis seines damaligen Regierungssprechers liebte es ein ehemaliger Bundeskanzler, welcher noch in unseren Tagen als elder statesman Deutschland und die Welt milde und gelassen belehrt, vor seiner Zuhörerschaft jetzt einmal von dem abzugehen, was ihm seine Referenten vorbereitet hätten – um sodann genau und eben dieses vorzutragen. Und auch in der Bundestagsdebatte sind bekanntlich keine schriftlich vorgefaßten und abgelesenen Reden vorgesehen, sondern es gilt das sich aus der Sache ergebende „gesprochene Wort“. Doch sich auf den oben zitierten kernigen und sperrigen Kauz aus der Hochzeit der Römischen Res publica zu verlassen, war seinen Nachfolgern dann doch wohl zu riskant, und seinen Vorgängern ebenso: mit dem Beginn politischer wie ziviler Prozesse, in welchen zu jedem Streitpunkt beide Seiten zu Wort kommen und ihr Anliegen vortragen sollten, bildete sich auch ein Lehrgebäude aus, in welcher Weise dieses am zielführendsten zu erfolgen habe. Der Schein der Spontaneität wurde dann durch den auswendig memorierten Vortrag gewahrt, denn wie bei einem gelungenen Violinenspiel niemals das dahinterstehende Üben erkennbar werden darf, so sollte eine wirkungsvolle Rede in Gerichtssaal oder Volksversammlung des demokratischen Athen zur Blütezeit der aktiven Beredsamkeit einen Anschein nicht vermitteln – daß sie etwa (und dazu noch unter Mühen) im Vorhinein er- und ausgearbeitet worden sei. Für meinen Teil indes muß ich freimütig gestehen, daß Letzteres für diesen Vortrag zutrifft – tempora mutantur, nos et mutamur in illis (was dem alten Cato im Übrigen nie über die Lippen gekommen wäre) – für ein rhetorisches Format, im geregelten Austausch der Argumente Stellung zu beziehen und Standpunkte auszutragen, gilt hingegen nicht nur das genannte Unmittelbarkeitsgebot des bewährten ‚Systems‘ in zeitloser Aktualität.

Das ‚Antike System der Rhetorik’ – ein weiteres Lehrgebäude neben Philosophenschulen, Dichtungstheorie und grammatischen Programmen … ? „System“ ist griechisch und bedeutet „Zusammenstellung“, und so haben nach aristotelischem Vorlauf der praktizierende Rhetor Cicero, welcher auch Lehrschriften zur Kunst der Rede hinterlassen hat, und der Walter Jens der Antike, also der Inhaber des ersten, von Kaiser Vespasian eingerichteten Lehrstuhls für Rhetorik in Rom, Professor Quintilian Regeln, Anweisungen und Empfehlungen zu Form wie Inhalt einer gelingenden Rede für den tüchtigen Redner zusammengefasst, geordnet und strukturiert; herausgekommen ist dabei in Gestalt der Institutio oratoria, was man bis heute das antike ‚System der Rhetorik’ nennt – so weit, so bekannt.

Sokrates, der Unruhegeist des athenischen Marktplatzes, der Agora im 5. Jh. v. Chr., fordert im Dialog Phaidros 269 d 4 ff. seines Schülers Platon für den vollendeten Redner zunächst einmal Veranlagung, Kenntnis und Übung – aber das sei nur die technische Seite traditioneller Rhetorik, und diese richte sich ohnehin inhaltlich am bloß Wahr-scheinlichen und nur von Volkes Meinung für jeweils wahr Gehaltenen aus (259 e 4 – 260 a 4). Zur Redekunst indes führe nicht der Weg, die Méthodos eines ausgewiesenen Stilisten wie Lysias oder eines Redelehrers wie Thrasymachos, vielmehr verleiht Sokrates den ersten Rang dem Perikles (e 1/2). Wie der Arzt sich über die unterschiedliche Natur des Leibes im Klaren sein müsse, so habe der Redner als Seelenführer (Psychagōgós) die Vielgestaltigkeit der menschlichen Seele darzulegen oder zu beachten, woraus sich kunstgemäß dann wiederum verschiedene Arten von Reden ergäben, von welchen die eine Seele überredet werde (peíthetai), die andere un-überredet bleibe (a-peitheí 271 b 1-5). Die scharfsichtige Beobachtung der Natur des Menschen und Wahrnehmung der (je individuellen) Ursachen, die diese beeinflussen können (oder nicht), im Verein mit den rhetorischen Mitteln zu ihrer Verstärkung und den Regeln ihres Einsatzes machen erst die wahre Redekunst aus (271 c 10 – 272 b 2). Zudem habe diese sich stets am Wahren (262 c 1-3) und Gerechten – und damit sind wir bei Platons Ideen – zu orientieren, im Unterschied zum Postulat des (bloß) Wahrscheinlichen und Glaubhaften seiner sophistischen Gegenspieler (272 d 2 ff.), aber auch zur unphilosophischen Redenschreiberei (Logographía) etwa eines Lysias (257 b 2 – d 8) – ohne Kenntnis des wahrhaft (óntōs) Guten und Gerechten (260 a 1-4). Und mit eben diesem ganzheitlichen Wissen (270 c 1/2) um die Natur des Verstandes (noús) wie Unverstandes (ánoia), erworben im Umgang mit dem Philosophen Anaxagoras, habe Perikles neben seiner guten Veranlagung (s.o.) schließlich seine Beredsamkeit zur Redekunst veredelt (270 a 3-8).

Wir sprechen mithin von nichts weniger als dem hochtalentierten, umfassend ausgebildeten und grundlegenden philosophischen Idealen verpflichteten Rhetor und Staatsmann, wie er sich nachfolgend am Beispiel eines Demetrius von Phaleron, des makedonischen Statthalters von Athen (in den Jahren 317-07 v. Chr.) zeigt und noch einmal im römischen Pendant zum Phaidros, Ciceros De oratore (namentlich in der Figur des Redners Crassus) herausgearbeitet werden wird. In Platons Staatsentwurf, der Politeia (396 e 4 ff.) kennzeichnet den guten Redner ein klares Überwiegen der mit angemessener Distanz erzählenden (dihḗgēsis) gegenüber den darstellerisch nachahmenden Teilen (mímēsis) eines Vortrags; das mimetische Moment berge die Gefahr mangelnder Würde von darzustellender Person oder Sache (396 c 5 – e 2) sowie die Erfordernis, den Darstellungsmodus in Harmonie und Rhythmus zu verändern und wechselnden Stimmungen (metabolaí) anzupassen (397 b 6 – c 6). Eigentlich aufnahmefähig in die zu gründende Stadt ist als Rhḗtōr allein der Nachahmer des beständig Gehörigen und sittlich Guten (mimētḗs toú epieikoús 397 d 4 f.): den künstlerisch filigranen und wandelfähigen Performer von Allem und Jedem würde man bewundern und auszeichnen – und in eine andere Pólis verabschieden; zur Erziehung des eigenen Führungsnachwuchses tauge allein der weniger unterhaltsame, in seiner herben Würde aber nützlichere Erzähler und Stilist des Geziemenden und Schicklichen (hós tḗn toú epieikoús léxin mimoíto 398 a 1 – b 4).

Nicht so sehr an Sokrates-Platon anknüpfend als ihrem ‚Sitz im Leben‘ entsprechend unterscheidet sozusagen eine Wissenschaftlergeneration später Aristoteles in seiner Rhetorik (1358 a 36 ff.) drei Arten der Rede mit unterschiedlicher Thematik und unterschiedlichen Anliegen: das genus iudiciale, die Rede vor Gericht, heute anwaltlichen Plädoyers vergleichbar und Vergangenes behandelnd (Zielsetzung: Gerechtigkeit), das genus deliberativum, die politische, auf den Nutzen in der Zukunft ausgerichtete Rede auf dem Areopag oder im Bundestag, und das genus demonstrativum, die in der Gegenwart verankerte Festrede beispielsweise des Perikles zu Ehren der im ersten Jahr des Peloponnesischen Krieges Gefallenen oder zum fünfzigjährigen Bestehen des Grundgesetzes. Ein modernes Debattenformat, wie es im Einzelnen weiter unten noch vorgestellt werden soll, entspricht hier am ehesten der Art und Erfordernis des genus deliberativum, der geschlossenen Erörterung des Für und Wider anstehender Maßnahmen.

Um – auch für die Situation der Debatte im Ganzen – jeweils zu einer überzeugenden Rede zu kommen, durchläuft der künftig erfolgreiche Rhetor nach Cicero (De or. I 142) und Quintilian (Inst. orat. III 3, 1) mehrere Arbeitsgänge: er findet Argumente und Aspekte für seinen Standpunkt, für sein Thema in der inventio; doch nützt die beste Sammlung von Stoff und Gedanken wenig ohne Ordnung, Kohärenz und den berühmten Roten Faden – darum das zweite Gebot der dispositio, der Anordnung der Argumente. Aber nicht nur der Inhalt, auch die Form soll bestechen – der gewonnene Rote Faden bedarf eines Gewandes, der elocutio, der sprachlich-stilistischen Ausarbeitung. Ein Ablesen dieses nun kunstvollen Gebildes vom Blatt war in der Antike ebenso verpönt wie im Deutschen Bundestag untersagt und praktiziert: die Rede ist jetzt auswendig zu lernen (memoria) und hernach frei vorzutragen (die actio, durchaus auch ein schauspielerischer Akt, wurde den ursprünglich drei aristotelischen Schritten von Theophrast hinzugesellt) – es galt und gilt (wie oben schon gesagt) „das gesprochene Wort“.

 Aristoteles teilt die Bücher seiner Rhetorik nach diesen gewichtigsten Schritten ein: I und II behandeln die Heúresis, das Finden der Überzeugungsmittel, III die Léxis, die sprachliche Form sowie die Táxis, die Anordnung von Redestoff und –teilen.

 Nun treffen in der Gerichts- wie in der politischen Rede gleichermaßen unterschiedliche Standpunkte aufeinander, für und wider welche es gute Begründungen anzuführen gilt. Wie gelangt man also zu treffenden Argumenten und bringt diese auch noch in eine wirksame Abfolge und sprachliche Gestalt ? Cicero widmet dem ersten Arbeitsgang „Gute Argumente finden“ seine Frühschrift De inventione, doch schon Aristoteles (rhet. 1355 b 35 ff.) hatte die grundsätzliche Einteilung der Beweismittel in solche, die innerhalb der rhetorischen Theorie (písteis éntechnoi) und solche, die außerhalb (písteis átechnoi) liegen, geliefert, welche Cicero (De or. II 116 f.) und Quintilian (Inst. orat. V 1, 1) sodann als kanonisch galt: von den Argumenten liegen die Einen auf der Hand, sind durch Situation oder Kontext unmittelbar vorgegeben (probationes in-artificiales) und brauchen von der Kunst der Rhetorik nicht geschaffen, nur gefunden zu werden, wie Zeugenaussagen oder Präzedenzfälle. Andere müssen durch Reflexion oder Schlußverfahren (Cic. inv. I 57: ratiocinatio, namentlich den Syllogismus oder dessen verkürzte Form, das Enthymem – Arist. rhet. 1356 a 35 ff.) erst noch erarbeitet oder aus dem Gegenstand des Streites herausgeholt werden (probationes artificiales), wie Indizien (signa), Folgerungen oder Beispiele (exempla); besonders dankbar auch das dialektische Verfahren der Vorwegnahme eines gegnerischen Argumentes (anticipatio oder praeoccupatio – eigentlich eine Sinnfigur), im Idealfalle des Königsargumentes der Gegenseite, um es dann um so wirkungsvoller zu zerpflücken (rhet. 1418 b 8 f.) …

Auf der sprachlichen Seite unterscheiden die Aristoteles-Schüler Theophrast (Perí léxeōs a‘) und Demetrios von Phaleron (Perí hermēneías = Über den Stil 2, 36 f.) sowie in ihrer Nachfolge Cicero (Orator 20 ff. und 75 ff.) entsprechend den obengenannten drei aristotelischen genera dicendi bestimmte, der Eigenart der Rede wie den Aufgaben der Redeteile dienende Stilebenen: so den schlichten Stil (genus subtile) für die Beweisführung vor Gericht (Vorbild Lysias), den mittleren oder gemischten Stil (genus medium) für die Erörterung im genus deliberativum (Vorbilder Isokrates und Demosthenes), den erhabenen Stil (genus grande) für die gedanklichen Höhepunkte einer Festrede (Vorbild Gorgias). Meßlatten sind hier die Sprachrichtigkeit (Hellēnismós oder Latinitas) und die Deutlichkeit (perspicuitas), die Angemessenheit (aptum) und der Redeschmuck (ornatus) mit seinen Stilmitteln sowie nicht zuletzt die Kürze (brevitas). Eine bis heute gültige Zusammenstellung der Tropen und Figuren gibt Quintilian in Buch VIII (6, 1 ff.) bzw. IX (1, 1 ff.) seiner Institutio oratoria.

Für das anschließende Auswendiglernen bedient man sich einer Reihe von Mnemotechniken, wie sie schon Theodektes (aus dem kleinasiatischen Lykien), ein Schüler des Isokrates und enger ‚Kollege‘ des Aristoteles, bereitgestellt hatte. Der Vortrag wird durch passenden Einsatz von Mimik und Gestik zu einem beeindruckenden – wobei wir in Ciceros De oratore gelesen haben, daß der vollkommene Redner, <qui, quaecumque res inciderit, quae sit dictione explicanda, prudenter et composite et ornate et memoriter dicet cum quadam actionis etiam dignitate> (I 64) „der, welcher Gegenstand auch immer anliegt, den es sprachlich zu entfalten gilt, mit Sachkenntnis, Struktur, Wirkung und genauer Erinnerung sprechen wird mit entsprechender auch Würde des Vortrags“, sich als actor veritatis vom bloßen Schauspieler, dem histrio abhebe, welcher die Wirklichkeit nur nachahme (De or. III 214). Ein für jede Phase der sprachlichen Ausarbeitung wie Darbietung entscheidendes Kriterium ist das aptum/prépon, welches die Rede selbst wie ihren Vortrag nach der jeweiligen Causa, dem Auditorium, der Person und den Zeitumständen des Redenden ausrichtet: <omnique in re posse quod deceat facere artis et naturae est, scire quid quandoque deceat prudentiae> (De or. III 210-12) „In jeder Redesituation das tun zu können, was sich ziemt, ist Sache von Können und Veranlagung, zu wissen, was sich ziemt und wann, von Klugheit“.

Am Ende dieses Schaffensprozesses steht eine stofflich wohlrecherchierte, gedanklich klar strukturierte, sprachlich-stilistisch elaborierte, sicher memorierte und darstellerisch eindrucksvoll performierte Ansprache an eine aufmerksame und gelehrige, zumindest aber wohlwollende Zuhörerschaft – Ciceros und Quintilians (Inst. orat. IV 1, 5) Trias iudicem attentum, docilem, benivolum parare; Cicero hatte im Orator (69) die Aufgabe des Redners auf dem Forum wie vor Gericht mit probare (untersuchen und glaubhaft machen), delectare (unterhalten und fesseln) sowie flectere (umstimmen und anrühren) beschrieben. Gegliedert ist diese Ansprache nach Aristoteles (rhet. 1414 a 31 ff.) wie Cicero (De or. II 80) und Quintilian (Inst. orat. III 9, 1) in ein exordium/prooemium, welches Ort, Zeit und handelnde Personen einführt, eine narratio, welche die Vorgeschichte oder begleitenden Umstände des Falles erzählt, sich sodann zur Vorstellung des eigenen Standpunktes, der propositio, hin verdichtet und präzisiert und diesen in einer argumentatio dafür (probatio) und/oder einer Widerlegung des Gegenstandpunktes (refutatio) vertritt, und abschließend in eine conclusio/peroratio, welche noch einmal die treffendsten Argumente im Gedächtnis der Zuhörerschaft verankert.

Die Wirkung einer Rede wird dabei auf den Ebenen der Argumentation (Logos: begriffliche Präzision und rhetorische Struktur), der Gewinnung von Sympathie (Ethos: Glaubwürdigkeit des Redners) und der Erregung von Affekten (Pathos: Befinden [vorrangig] beim Hörer) erzielt (Arist. rhet. 1356 a 1-20), ihre Überzeugungskraft hängt wesentlich davon ab, ob die Überzeugungsmittel zum passenden Zeitpunkt (Kairós: Plat. Phaidr. 272 a 4-7) und mit dem rechten Maß (Aptum: Cic. Or. 70 f.) eingesetzt werden.

 

B. Geändert hat sich an diesem System im Grundsatz seit der Antike, genauer genommen seit dem Ende des 4. Jh. v. Chr. wenig, Weiterentwicklungen und Differenzierungen betreffen Einzelphänomene (etwa in der Figurenlehre) – auch moderne Handbücher der Beredsamkeit verorten sich insbesondere in ihrem systematischen Teil bei Aristoteles, Cicero und Quintilian. Kennzeichnend ist natürlich die äußerlich rein monologische Anlage (die ein inneres Zwiegespräch durchaus enthalten kann), und die Frage liegt nahe „wie sieht es denn aus mit der Rhetorik im Dialog, in der Diskussion, in der Disputation, in der Debatte ?“ Und so hat ein bereits mehrfach genanntes, modernes Format des agonalen Wortwechsels diese beiden Spielarten verbalen Austauschs miteinander kombiniert und in ein Regelwerk eingebettet, in welchem das antike System freilich überall erkennbar bleibt – die Debatte nach Jugend debattiert, einem Gemeinschaftsprojekt auf Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung (Frankfurt a. M.) und zusammen mit den Kultusministerien der Bundesländer.

Die Brockhaus-Enzyklopädie (Bd. 5 [191988] 178) leitet die Debatte vom französischen débattre <durchsprechen>, <den Gegner mit Worten schlagen> (auch wir sprechen von einem <durchschlagenden Argument>) aus dem vulgärlateinischen battuere (eigentlich einem keltischen Fremdwort) für <schlagen, stoßen, klopfen> her und beschreibt sie als „offene Diskussion, Erörterung, Aussprache (Gr. Duden-Lexikon: … in geregelter Rede und Gegenrede), bes. bei unterschiedlichen oder gegensätzlichen Auffassungen. Besonders durchgebildet ist das Verfahren der Debatte bei internationalen Konferenzen, politischen Versammlungen und parlamentarischen Verhandlungen“.

Das Historische Wörterbuch der Rhetorik (Bd. 2 [1994] Sp. 413) definiert die Debatte als „eine Form sprachlicher Auseinandersetzung, die auf einem antagonistischen Grundschema beruht. Dabei steht die Auseinandersetzung mit dem Ziel gedanklicher Virtuosität und sprachlicher Vollendung in Konkurrenz mit der Auseinandersetzung um den sachlichen Gehalt“. Der Begriff entsteht in den französischen Kathedralenschulen des 11. und 12. Jh., also im Umfeld theologisch-philosophischer Schuldisputationen; kennzeichnend und Voraussetzung sind für diese Grundform eines gesamteuropäischen Streitgespräches vier Merkmale:

  1. die gesellschaftliche Anerkennung von Redegewandtheit,
  2. die Ebenbürtigkeit bzw. Gleichwertigkeit der Gegner zu Beginn einer Diskussion,
  3. das Interesse an der Gegensätzlichkeit der Standpunkte (auch als Ausdruck für die Interessen sozialer Gruppen oder Typen),
  4. die Erkenntnis und Anerkennung von sprachlichen Ambivalenzen und Meinungsunterschieden je nach Standpunkt und Kontext.

Gleichwohl sieht man an diesen Bestimmungen bereits den Bedarf an klarer Abgrenzung des Formats <Debatte> von anderen Formen der verbalen Auseinandersetzung:

Unterschieden von der Debatte als Gespräch zur Klärung von praktischen Entscheidungsfragen („Soll der Staat zur Verbesserung des Bildungswesens neue Kredite aufnehmen ?“) sind die Diskussion zur Klärung von offen formulierten Sachfragen (W-Fragen „Wer, wo, wie, warum … ?“) sowie die Disputation zur Klärung von Voraussetzungen (theoretische Alternativfragen – „Ist der Mensch eher durch Naturveranlagung oder durch Umweltfaktoren disponiert ?“), wenngleich die rednerische Praxis sich die Mischung zunutze macht (zu Diskussion und Disputation in ihrer historischen Entwicklung → die entsprechenden Artikel des HWRh). Auch das antike ‚System der Rhetorik‘ hatte zwischen abstrakt-theoretischen Fragen (quaestiones infinitae) und konkret-praktischen Fragen (quaestiones finitae) unterschieden und aus letzteren die drei Redegattungen (genera causarum) Gerichts-, politische und Gelegenheitsrede abgeleitet, zu denen wiederum sich auch Jugend debattiert in Beziehung setzt. Vor diesem Hintergrund bleiben zum Einen Anliegen und Eigenart des Jugend debattiert – Formates zu klären, zum Anderen, worin im Besonderen eine Jugend debattiert – Debatte besteht.

Zu Ersterem: es ist praktizierte Rhetorik, Debattierkunst im Für und Wider mit Anderen, in Regeln gefaßt und in unterschiedliche Formen des Vortrags strukturiert. Grundanliegen ist es, der Rhetorik wieder ihren Platz im unterrichtlichen Angebot einzuräumen, welchen sie zu Zeiten der Septem Artes Liberales ganz selbstverständlich einnahm: als Fertigkeit, sich zu einem Thema nach allen Seiten mit Kenntnis in der Sache, angemessenem sprachlichen Ausdruck sowie Gesprächsfähigkeit zum Gegenüber und daraus nicht zuletzt resultierender Überzeugungskraft zu äußern. Im Vergleich mit den antiken genera causarum ordnet Jugend debattiert sich deutlich dem genus deliberativum, der Für und Wider erörternden politischen Rede zu.

Zum Zweiten: eine Debatte nach dem Format Jugend debattiert setzt sich aus drei Teilen zusammen: in einer Eröffnungsrunde gibt jede/r der Debattierenden ein zweiminütiges Eingangsstatement zum gestellten Thema ab. Dabei sprechen sich zwei für die in Frage stehende Maßnahme aus, zwei dagegen; es beginnt, wer eine Änderung des bestehenden Zustandes wünscht.

 Exemplarisch für diese Viererstruktur der Gesamtdebatte sind die Tetralogiai des attischen Redners und Sophisten Antiphon von Rhamnus (5. Jh. v. Chr.).

 Die Freie Aussprache gibt ein offenes Wechselgespräch der stets vier Debattierenden (12 min.), die ihre in der Eröffnungsrunde eingenommenen Standpunkte nunmehr entfalten können: jetzt wird die monologische durch eine dialogische Struktur abgelöst; das Aufeinandertreffen (battuerebattre s.o.) der Argumente erfolgt ohne Moderator, also ungebunden, aber nicht ungeregelt. Das Wort hat, wer es sich nimmt, und so finden sich hier am ehesten Elemente auch der Diskussion. Eine gewisse Strukturierung neben dem Austausch der eigentlichen Argumente kann dabei durch résumierende Einlagen („darüber sind wir uns jetzt einig, strittig bleibt aber weiterhin …“) einzelner Debattenteilnehmer erreicht werden. Eine Schlußrunde ermöglicht jeder/m Debattierenden ein jetzt einminütiges Schlußstatement, wobei nur Argumente vorgebracht werden dürfen, welche in Eröffnungsrunde und Freier Aussprache bereits zum Einsatz gekommen waren – denn auf ein völlig neues Argument könnte man nicht mehr entgegnen. Im gemeinsamen Rückgriff auf die soeben geführte Auseinandersetzung verdichten sich diese Schlußreden ganz im Sinne einer conclusio oder peroratio des antiken ‚Systems‘. Die Reihenfolge ist die Gleiche wie in der Eröffnungsrunde. Als Antworten auf die Frage, um welche sich die – im Ganzen also 24minütige – Debatte dreht, sind nur Ja‘ oder ‚Nein‘, Pro oder Contra möglich.

 Es gibt auch kleinere Versionen wie die Mikrodebatte und die Trainingsdebatte, welche aber alle Elemente des originalen Debattenformats, wenngleich in zeitlich verkürzter und argumentativ vereinfachter Form, enthalten: eine politische Streitfrage als Thema, zwei Redner/innen pro und zwei contra, festgelegte Reihenfolge und Aufbau der Eröffnungs- wie der Schlußreden; die Freie Aussprache bleibt eine freie, und es erfolgt gleichermaßen keine Gesprächsmoderation. In der Mikrodebatte umfaßt die einzelne Eröffnungsrede drei (für die einfache) bzw. sechs Sätze (für die entfaltete Struktur), die Freie Aussprache drei bzw. fünf Minuten, die Schlußrede jeweils wiederum drei bzw. fünf Sätze, woraus sich eine Gesamtdauer von sechs bzw. zehn Minuten ergibt. In der Trainingsdebatte hat die einzelne Eröffnungsrede anderthalb Minuten, die Freie Aussprache acht Minuten, die Schlußrede jeweils eine Minute, woraus sich eine Gesamtdauer von achtzehn Minuten ergibt.

 Kriterien der Debatte sind Sachkenntnis – weiß der/die Redner/in, worum es geht ? – Ausdrucksvermögen – wie hat er, was er meint, gesagt ? – Gesprächsfähigkeit – hat er zugehört und die anderen berücksichtigt, ist er auf ihre Beiträge eingegangen ? – Überzeugungskraft – hat er, was er sagt, auch gut begründet ?

Und ganz analog zu den Vorgaben des antiken ‚Systems der Rhetorik‘ finden sich auch hier die Überzeugungsebenen der Debatte Logos (Verstandesebene bei Sprecher wie Hörer) – Ethos (Betroffenheit auf Sprecherebene) – Pathos (Betroffenheit auf Hörerebene) sowie Kairós (rechter Augenblick oder passende Situation).

Debattiert werden aktuelle Fragen von allgemeinerem gesellschaftlichen Interesse. Das Thema ist so zu formulieren, daß nach einer konkreten Maßnahme gefragt wird und nur mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ geantwortet werden kann. Die Strukturen von Eröffnungsrede und Schlußrede sind festgelegt (s.u.). Die eingangs eingenommene Position zur Frage darf durchaus – begründet – geändert werden. Die Beratungen der Jury, welche die Debatte als Ganzes wie die einzelnen Debattierenden nach den genannten vier Kriterien bewertet und qualifiziert rückmeldet, sind generell öffentlich.

 Zu unterscheiden ist das Jugend debattiert-Format vor dem Hintergrund von ‚Fraktionszwang‘ und rechtfertigendem gegenüber deliberativem Anliegen vom britischen ‚Westminster debating‘ in Reinform wie in Spielart der seit dem 19. Jh. klassischen ‚Publikumsdebatte‘ und von der in Deutschland derzeit vorherrschenden ‚Offenen Parlamentarischen Debatte‘.

 Die Kriterien der Debatte ergeben sich aus den Arbeitsgängen des Redners des antiken ‚Systems‘ nach Cicero und Quintilian (s.o.):

  • inventio:         Argumente    finden             → Sachkenntnis
  • dispositio:                          ordnen → Sachkenntnis; Überzeugungskraft
  • elocutio:                   sprachlich ausformulieren → Ausdrucksvermögen
  • memoria:  auswendig lernen → die Debattierenden gehen ohne                                                                          Aufzeichnungen in die Debatte
  • actio                          vortragen      → Überzeugungskraft.

 

Für das Bestreiten einer gelingenden Jugend debattiert – Debatte bilden diese Arbeitsgänge – Stichwort: „Gute Argumente finden“ – den mühevollen Kern jeder Vorbereitung, welche unsichtbar die Leichtigkeit der kommenden Rede erst möglich macht (Quint. Inst. orat. X 1, 1 und 5, 1 – dazu treten progymnasmata, diese firma quaedam facilitas / héxis – „sichere Geläufigkeit“ zu erreichen und zu pflegen). In dieser Vorbereitungsphase recherchieren die Debattierenden zur Sache, machen sich kundig und leiten daraus Argumente ab (← inventio); hier kommen unterschiedliche Hilfsmittel zum Einsatz wie der Fragenfächer (zur Klärung von Hintergrund-, sogenannten W-Fragen, die als Unterfragen dem Ziel dienen, das strittige Thema durch Eingrenzung genau abzuklären), der Begriffsbaum zu Abgrenzung, Zuordnung und Hierarchisierung von Begriffsfeldern (Arbor Porphyrii) oder das Suchfenster zu Unterscheidung wie Gewichtung von Pro- und Contra-Argumenten (← dispositio).

Der (Begriffs-)Baum ist ursprünglich eine Metapher des neuplatonischen Philosophen und kaiserlichen Beamten Boëthius (um 480 bis 526) für eine hierarchische Methode der ontologischen Klassifizierung in fünf Grundbegriffen – Gattung (genus), Art (species), artbildender Unterschied (differentia specifica), wesentliches Merkmal (proprium), zufälliges Merkmal (accidens) – die der Schüler Plotins und spätantike Aristoteles-Kommentator Porphyrios von Tyros (232 bis 301) in seiner Einführung (Eisagōgḗ) zu dessen Katēgoríai – und damit dem (nach)aristotelischen Organon, seiner Logik – entwickelt hatte (In Porphyrium commentationum III – Migne: PL 64, 103). Um 1240 formuliert der Scholastiker und Logiker Petrus Hispanus (Summulae logicales, tract. II 11) diesen als epistemologischen Terminus für die mittelalterliche (R. Llull 1305) und neuzeitliche Enzyklopädik (Bacon 1620, E. Pourchot 1730, Diderot 1751).

 Zumindest die Eingangsreden sind nicht nur in diesem Sinne vorbereitet, sondern auch sprachlich ausformuliert (← elocutio) und müssen in freiem Vortrag (← memoria) verständlich und authentisch die Mit-Debattierenden ‚in Stellung bringen‘ und die Jury überzeugen können (← actio).

Den ‚klassischen‘ Teilen der Rede exordium (Einleitung) – narratio (Erzählung des Herganges) – propositio (Präzisierung des Sachverhalts) – probatio (positivem) – refutatio (negativem Beweis im Rahmen der argumentatio) – conclusio (Schluß) nähert sich die Struktur der Eröffnungsrede einer Debatte an – der ‚Rhetorische Fünfsatz‘: eine Einleitung enthält die Klärung des Themas und Präzisierung einer Maßnahme oder eine (kritische/unterstützende) Anknüpfung. Daran schließen das erste (zweitstärkste), zweite (schwächste) und dritte (gewichtigste) Argument an, während der Schluß den ‚Zielsatz‘ enthält: „und darum bin ich dafür/dagegen, daß …“. Die festen Bauteile einer Schlußrede sind das Wiederaufgreifen der Ausgangsfrage, die Gegenüberstellung des Hauptargumentes pro und contra, gipfelnd im persönlich überzeugendsten Beweisgrund für oder gegen die debattierte Maßnahme sowie am Ende die unverändert beibehaltene oder begründet modifizierte Einstellung hierzu.

Zur Eröffnung einer Debatte gibt es vier Positionen mit vorgesehenen Rollen:

Pro 1:  bereitet das Thema für die Debatte auf – präzisiert die Fragestellung und schlägt erste Maßnahmen zur Erreichung der gewünschten Veränderung vor, ‚bringt den Ball ins Spiel‘ (← propositio).

Contra 1:  beleuchtet kritisch die vorgeschlagene Maßnahme.

Pro 2:  unterstützt, ergänzt, vertieft, modifiziert die erste Position.

Contra 2:  unterstützt Contra 1, faßt aber bereits ansatzweise zusammen und leitet zur Freien Aussprache über.

Dabei gehören die monologischen Teile zu Beginn und am Ende zum aristotelischen Rede-Génos symbouleutikón, dem genus deliberativum, der geschlossenen Erörterung des Für und Wider. Aber auch die dialogische Mittelpartie wird nicht erfolgreich bestritten werden ohne Beachtung der vom antiken ‚System‘ bereitgestellten Aspekte.

Geeignete Themen für das Jugend debattiert – Format sind beispielsweise:

„Soll der Bundespräsident vom Volk direkt gewählt werden ?“

„Sollen direktdemokratische Elemente wie Volksbegehren oder Volksentscheide eine stärkere Rolle im politischen Entscheidungsprozess spielen ?“

„Sollen öffentliche Plätze (innerstädtische ‚Brennpunkte‘) videoüberwacht werden ?

„Sollen Haschisch und Marihuana dem Alkohol gesetzlich gleichgestellt werden ?“

„Sollen straffällig gewordene ausländische Jugendliche in ihre Heimatländer abgeschoben werden?“

„Soll Sponsoring an deutschen Schulen offiziell erlaubt werden ?“

„Soll der Religionsunterricht generell nur außerhalb der Schule stattfinden ?“

„Sollen auch Lehrende (durch ihre Schüler/innen) benotet werden?

„Sollen auch Nicht-Pädagogen in der Schule unterrichten ?“

„Sollen am Ende der Klassenstufe 10 Abschlußprüfungen eingeführt werden ?“

„Soll ein bundesweites Zentralabitur eingeführt werden ?“

„Sollen bundesweit zentrale Examensprüfungen stattfinden ?“

Rhetorik ist überall – nicht nur in einschlägigen Situationen des Lehralltags wie Referat vor der Klasse oder Seminargruppe, Rede in der Schülermitverwaltung oder AStA-Debatte, Auftritt im schulischen wie studentischen Debattierklub oder Darstellung eigener Forschungsergebnisse: auf jeder Ebene des mutter- wie fremdsprachlichen Unterrichts begegnen Lernende wie Lehrende Redner/innen und ihrer Kunst, vermitteln in Sachtexten Darstellungen öffentlicher Rede einen Eindruck von Erfordernis und Macht des gesprochenen Wortes. Sprachreflexion, Übersetzungsarbeit und fortschreitende Beobachtungen zur Funktion von Stilmerkmalen schulen den bewussten Umgang mit den eigenen Ausdrucksmöglichkeiten. Die Lectio plurima an Schule wie Universität zeigen Form und Struktur literarischer Sprache in Dichtung und Prosa, ergänzt durch Überlegungen zur Wirkung von Körpersprache.

Aber auch das erste Bewerbungsschreiben hat bereits seine rhetorische Dimension, ein Vorstellungsgespräch ist stets auch ein Darstellungsgespräch, in welchem es für den Probanden oder besser: den orator probandus bzw. die oratrix probanda darum gehen muß, iudicem benivolum facere, den/die Personalchef/in für sich einzunehmen. Und Grundlage einer jeden guten Verhandlungsstrategie wird zum Einen die gedanklich-dialektische, zum Anderen die sprachlich-stilistische ‚Aufrüstung‘ sein.

So wird Lernenden von einer gewissen Sprachkompetenz an bereits bewusst, dass Redekunst sich nicht erschöpft an ihren klassischen Orten – vor Gericht, im Parlament oder vor der Festcorona. Die in diesem Sinne eingeführte und erarbeitete Debatte ist überall da anwendbar, wo sich Lehr- und Unterrichtsinhalte zu Entscheidungsfragen verdichten: Debattieren – die Königsdisziplin der Rhetorik.

Und abschließend sei der Hinweis erlaubt, daß sich zwischen der Projektgruppe der an Jugend debattiert Beteiligten bei der Hertie-Stiftung, Einzelnen der in Projekt wie Wettbewerb mitwirkenden Lehrkräfte sowie Herausgeber, Redaktion wie Mitarbeitenden am Historischen Wörterbuch der Rhetorik im Laufe der Jahre durchaus eine Reihe personaler – sagen wir einmal – ‚Überschneidungen’ ergeben und damit zu einer mutmaßlich fruchtbaren Verzahnung zwischen rhetorischer Theorie und angewandter Beredsamkeit beigetragen haben.

Rhetorik-und-Komoedie

Rhetorik-in-der-Neuen-Komoedie  [aus: RhM N.F. 133 (1990), 298-310]

Rhetorik in der Neuen Komödie

von: Michael P. Schmude

[Die vollständige Fassung des hier nur angerissenen Artikels findet sich unter obenstehendem (grünen) Link → auf der ‚Innenseite‘ …]

 Die pädagogische Grundsatzrede, mit welcher Micio zu Beginn von Terenz‘ Adelphen die Bühne betritt, ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: inhaltlich bietet sie Überlegungen zu Fragen der Erziehung im Besonderen, der Lebensführung im Allgemeinen, die für die Geisteswelt der römischen Komödie unüblich sind; aber auch im Formalen stellt sie eine für diesen Dichter eher singuläre Erscheinung dar: denn wenn wir eine differenziertere Haltung zu Grundproblemen des Komödienlebens auch in den übrigen Stücken des Terenz allenthalben beobachten können, so entspricht der lange, geschlossene und – wie gezeigt werden soll – nach Regeln der téchnē rhētorikḗ gestaltete Auftrittsmonolog kaum der sonst zu beobachtenden Vorgehensweise des Autors.

Wohl ist Terenz die Bildung formal wie inhaltlich geschlossener Redeeinheiten durchaus nicht fremd, doch bezeugt Donat bereits für die Andria (zu v. 14), dass aus dem Eingangsmonolog der menandrischen Vorlage durch Hinzufügen einer weiteren Person ein Dialog wurde, und dem entspricht der Befund in den übrigen Stücken: die Handlungsgrundlagen werden jeweils in Form eines Zwiegesprächs gegeben, meist freilich mit deutlichem Übergewicht auf selten des Erzählers.

Anders in den Adelphoe: hier legt die Rede […] Unter rhetorischem Aspekt rückt die Tatsache, dass auch die Gegenseite zu Wort kommt (mit dem Publikum als ‚Richterkollegium‘), diese Passage dem genus iudiciale näher als dem genus demonstrativum oder (trotz starker adhortativer Elemente) dem genus deliberativum.