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Zu-J-Kepler-Vom-wahren-Geburtsjahr-Christi

Zu-J-Kepler-Vom-wahren-Geburtsjahr-Christi

Johannes Kepler: Vom wahren Geburtsjahr Christi – ins Deutsche übersetzt von Otto und Eva Schönberger, Rahden/Westfalen (Verlag Marie Leidorf) 2016 [Itinera Classica, hg. v. H.-J. Horn u. Chr. Reitz, Bd. 10]. 187 S., € 34,80 (ISBN 978-3-86757-106-7).

Johannes Kepler ist uns spezieller bekannt als Kalendar und Kosmograph der ausgehenden Renaissance bzw. frühen Neuzeit, allgemeiner aber als Begründer einer durchaus bahnbrechend neuen astronomischen Weltsicht. Einen gar nicht einmal so geringen Teil seines Oeuvres nehmen allerdings auch theologische Fragestellungen ein, mit denen er sich bereits an der Lateinschule in Leonberg sowie den Klosterschulen Adelsberg und Maulbronn zu befassen begonnen hatte und die auch seinem ursprünglichen Berufswunsch als lutherischer Pfarrer eher entsprachen. So weisen denn seine wissenschaftlichen Anfänge 1586 als Stipendiat des höheren (evangelischen) Seminars in Maulbronn und als Baccalaureus der Artes Liberales an der Universität Tübingen 1589 zunächst in die Theologie; doch führt das Studium bei dem dortigen Astronomen Michael Mästlin zu seiner persönlichen ‚kopernikanischen Wende‘ (die 1618-21 in der Epitome von dessen Lehre und Keplers eigener Weltharmonik von 1619 münden wird). 1594 empfiehlt die Fakultät den jungen Magister der Theologie als Mathematiklehrer an das evangelische Stiftsgymnasium nach Graz. Unter dem Druck der Gegenreformation kommt er 1600 nach Prag und wird dort Mitarbeiter und Nachfolger des Astronomen und kaiserlichen Mathematicus Tycho Brahe. Planetentafeln (Tabulae Rudolphinae) und die (heliozentrische) Astronomia Nova (1609) sind Früchte jener Zeit. Mit der zu besprechenden, von O. und E. Schönberger (Sch.) nach der Ausgabe J. K.: De vero anno quo aeternus Dei filius humanam naturam in utero benedictae virginis Mariae assumpsit (Frankfurt 1614), in: Gesammelte Werke. Band V – Chronologische Schriften, hg. v. F. Hammer (München 1953) sorgsam übersetzten ‚fächerübergreifenden‘ Schrift, die er ab 1613 inzwischen als Landschaftsmathematiker und Gutachter für Kalenderfragen im österreichischen Linz zuerst – analog zur reformatorischen Predigt – in deutscher, sodann für das akademische Publikum in lateinischer Sprache vorlegte, präzisiert er den Ansatz des skythisch-römischen Mönchs Dionysius, welcher um 525 das Jahr der Geburt des Herrn 754 Jahre ab urbe condita datiert und mit dem Jahr 1 die christliche Zeitrechnung ab incarnatione domini begründet hatte, um „fünf volle Jahre vor Beginn der heutigen Zeitrechnung“ (Sch., S. 155).

Die Datierung des Dionysius war bereits (S. 183 f.) zu Keplers Zeit von Gelehrten (u.a. dem polnischen Chronologen Laurentius Suslyga und dem Leipziger Thomas-Kantor Sethus Calvisius) mit dem Verweis auf die Geburt Christi unter Herodes d. Gr. (Mt. 2, 1) und dessen Tod wenig später um 4 v. Chr. widerlegt worden, zumal der Mönch dabei der Notiz des Evangelisten Lukas (2, 2) gefolgt war, Jesus sei während einer Volkszählung unter Kyrenios = P. Sulpicius Quirinius geboren worden, welche nach Flavius Iosephus allerdings erst anlässlich der Annexion Iudaeas in die Provinz Syrien 6 n. Chr. stattfand. Ein reger Schriftwechsel seit etwa 1605 zum ‚wahren Geburtsjahr‘ insbesondere zwischen Kepler, Calvisius und dem pfalzgräflichen Leibarzt und Haguenauer Stadtphysicus Helisaeus Röslin führte zu der bis heute gültigen These, dass dieses fünf Jahre vor dem Ansatz des Dionysius Exiguus zu datieren sei – in Verbindung mit einer Mondfinsternis im Jahre 4 v. Chr., welche Josephus wiederum für die Zeit von Herodes‘ Krankheit bezeugt. Zugleich stellte Kepler (Sch., S. 119 f.) einen Zusammenhang her zwischen einer – periodisch alle 800 Jahre sich ergebenden – Konjunktion (Stellung im gleichen Längengrad) der Planeten Jupiter und Saturn ‚im Widder‘ und dem Kometen, dem die chaldäischen Astrologen nach Bethlehem nachgezogen waren (Mt. 2, 1-12). Aus der Dienstfolge der Priesterklasse Abia, welcher Zacharias, der Vater Johannes d. T. angehörte (Lk. 1, 5), bestätigte Kepler als Geburtstag des Herrn den 25. Dezember im 40. Jahr des Julianischen Kalenders (S. 142).

Sch.s Übersetzung geht mit Zueignung und Proöm unmittelbar und medias in res; die Einführung in Leben des Autors, Ziel und Anlage der Schrift leistet ein kurz gehaltenes Nachwort (S. 179-187). Kepler entwickelt seine eigentliche Argumentation in 15 Kapiteln, deren jedem eine ausführliche Art Überschrift vorangestellt ist, welche an sich je einem Inhaltsaufriss gleichkommen und die Leserschaft über seine Darlegungen hinweg ‚an die Hand nehmen‘ – in knappest möglicher Form einer Kopfzeile (neben der Kapitelzahl) könnte dies in einer künftigen Neuauflage einen weiteren Leserservice bieten, zumal auch das Inhaltsverzeichnis nur die bloßen Kapitelzahlen nennt. Der Umfang der einzelnen Untersuchungen variiert, thematisch laufen sie nicht ohne Umwege und unter Einbezug weiterer zeitgenössischer Beiträge auf den übergeordneten Gegenstand zu: Kernpartie dürften die cap. VIII bis X zum prominenten Quellenwert von Josephus‘ ant. Iud. / bell. Iud. neben Evangelisten, Kirchenvätern und Apologeten sein. Eine Schlussrede „wiederholt die Hauptergebnisse“ (S. 155 f.) und verwirft entschieden und – wie zuvor häufig (S. 63, 98 f., 125 f., 129, 134 f.) – in direkter Ansprache die Kritik des Calvisius an der deutschen Ausgabe des Werkes, welche erst die lateinische „herausgefordert“ habe (vgl. S. 9).

„Kepler schreibt ein ausgezeichnetes Latein“, und Sch. übersetzen ausgewogen zwischen Nähe zum Original und Verständlichkeit in der Zielsprache, wobei sie die maßgebende lateinische stets auch mit der deutschen ‚Ur‘-Fassung abgleichen (S. 185 f.). Ihre Würdigung von Keplers Stilqualitäten und Charakteristika seines Berichts hätte noch durch das eine oder andere Beispiel an Anschaulichkeit gewinnen können. Keplers reichhaltige Übernahmen aus seinen – namentlich antiken – Quellen: sind hier (wie schon bei ihm selbst) kursiv gesetzt, ohne dass allerdings zum Ende Autoren, Begriffe, Realien per Indices aufgeschlüsselt würden (auch dafür wird auf die Ausgabe Hammers [s.o.] verwiesen). Immerhin sind recht detailliert und alphabetisch wohlgeordnet ‚Namen und Sachen‘ (S. 157-173) verzeichnet, gefolgt von einer Literaturauswahl. Zu wünschen wäre dieser komplexen Schrift in ihrer verdienstvollen Übersetzung eine noch stärker strukturierte editorische Einbettung.                                                                                                                Michael P. Schmude, Lahnstein

 

aus: FORUM CLASSICUM 60 (2017), S. 42-43.

Septem-Artes-liberales

Septem-Artes-liberales

Allgemeinbildung versus Erwerbs(aus)bildung – das Eine etwas für OECD-Studien, das Andere zur Bewältigung des realen, und das heißt zunächst einmal: des beruflichen Alltags ? Der Gegensatz hat eine Geschichte, und die reicht – wie überraschend – bis ins Altertum, er hat aber auch eine Gegenwart, denn es rühren sich im universitären Bereich durchaus Überlegungen, dem Bemühen zur Erlangung allgemeiner Berufsreife eine Studienphase zum Erreichen einer allgemeinen Studierfähigkeit vorzuschalten (dies war bis vor einiger Zeit noch einer anderen Institution vorbehalten, welche es so aber auch nicht immer gegeben hat); als Septem Artes Liberales, die ‚Sieben Freien Künste‘, stehen sie jedenfalls in einer langen akademischen Tradition.

Dabei bezeichnet Ars weniger die ‚Kunst‘ im heutigen Sinne, sondern eher Fertigkeit und Befähigung, Liberalis den (antiken) ‚freien Menschen‘, welcher sich – im Unterschied zum Bediensteten – für solche Beschäftigungen den entsprechenden Freiraum schaffen und leisten konnte. Den Gegenbegriff bildeten die Artes mechanicae, praktische ‚Künste‘ – also jede Art von Handwerk, aber auch Bildende und Baukunst sowie Landwirtschaft –, welche unmittelbar auf den Broterwerb abzielten und nicht zuletzt im Bereich klösterlichen Lebens Anerkennung fanden. Analog wurden darum auch sie ab dem 12. Jahrhundert (Dominicus Gundisalvi verstand sie im Rückgriff auf Aristoteles als angewandte Geometrie) in der Siebenzahl kanonisiert, doch bereits im 9. Jh. werden von dem Iren Johannes Scottus Eriugena zusammengestellt die Ars vestiaria (Bekleidung), agricultura (Landwirtschaft), architectura (Baugewerke), militia/venatoria (Kampf und Jagd), mercatura (Kaufmannsgewerbe), coquinaria (Kochkunst) und metallaria (Metallverarbeitung).

Daß Architektur und auch Medizin zum Kanon der Artes mechanicae und nicht der Liberales gehören, wurde in der Spätantike von Martianus Capella (s.u.) ausdrücklich vermerkt (der römische Universalgelehrte Varro behandelt sie gleichwohl im 1. vorchristlichen Jh. in seinen Disciplinae) und findet sich entsprechend in der dann maßgeblichen Ordnung des Hugo von St. Viktor, Leiters einer Pariser Klosterschule (seit 1133) wieder. Zugleich wurde in der Unterscheidung zweier Gruppen von Artes und vor allem des Zuganges zu ihrem Studium wie ihrer Ausübung eine soziale Differenzierung deutlich: der Liberalis mußte sich die Lebensweise entsprechend der seiner würdigen Artes leisten können, er war von Erwerbsarbeit befreit, die Werktätigen bedurften ihrer praktischen Künste als Lebensgrundlage. Die gesellschaftliche Entwicklung hat das bekanntlich – zumindest im Rahmen der abendländischen Geschichte – und zum Glück modifiziert.

 

    Trivium                                                       Quadrivium

 

                                                                                                Arithmetik

 

Grammatik
Musik

 

Rhetorik
Geometrie

 

Dialektik
Astronomie

 

Die ‚Freien – mithin zunächst einmal dem Bereich der Theorie angehörenden – Künste‘ setzen sich zusammen aus dem:

a.) sprachlichen Dreiweg, dem Trivium aus Grammatik, Rhetorik und Dialektik,

sowie dem

b.) mathematisch-realen Vierweg, dem Quadrivium aus Arithmetik, Musik, Geometrie und Astronomie.

Unter Grammatik verstehen wir die Sprachlehre, mutter- wie fremdsprachlich. Die Rhetorik, ursprünglich die Lehre von der (gesprochenen) Rede, erweitert sich seit der Spätantike zu einer Lehre vom sprachlichen Ausdruck und der Literatur überhaupt. Dialektik steht für gedankliche Logik in Gespräch wie Text sowie (an der Universität) in der gelehrten Disputation. Die Arithmetik handelt von den Zahlen und dem, was in ihrem Zusammenspiel zum Ausdruck kommt. Musik ist Harmonielehre und begreift das Verhältnis der Töne zueinander (Akkorde, Intervalle) in Zahlen (Terz, Quart, Oktav …). Lehre und Bemessung von Strecke, Fläche und Körper (mit Lineal und Zirkel) ist Gegenstand der Geometrie, die darin von der (mit Landkarte und Globus) beschreibenden Geo-graphie zu unterscheiden ist. Die Astronomie beschäftigt sich mit den Himmelskörpern, den Umlaufbahnen der Planeten, den Sternbildern.

Als Artes sind sie im (späten) Hellenismus (um 100 v. Chr.) kanonisiert, von dem Juristen Martianus Capella aus Karthago 419-39 schließlich in seinem satirisch-philosophischen Lehrgedicht De nuptiis Philologiae et Mercurii (‚Über die Vermählung der Philologie mit Merkur‘) systematisiert worden (dort übergeben sie als Brautjungfern ihr Wissen als Hochzeitsgeschenke). Eine weitere Gesamtdarstellung finden wir an der Schwelle zum Mittelalter in den ersten drei Büchern des Kompendiums Etymologiae des Bischofs Isidor von Sevilla († 636) und in der Enzyklopädie De rerum naturis des Mainzer Erzbischofs (847) Rabanus Maurus.

Seit dem 7./8. Jh. stellen die Artes Liberales in den (westlichen) Kloster- und Lateinschulen die Grundlage der mittelalterlich-abendländischen Bildungsordnung bis hin zu Humanismus (Erasmus von Rotterdam 1466-1536) und Barock (Jan Amos Comenius 17. Jh.) dar. Sie werden später – so etwa der Bildungsgang Martin Luthers – als Propädeutik für die ‚Höheren Fakultäten‘ Theologie – Medizin – Recht von den ‚Artistenfakultäten‘ der Universitäten gelehrt. Die Facultas Artium verlieh als ersten akademischen Abschluß den Grad eines Baccalaureus Artium; sodann setzte der ‚Baccalaureus‘ (bereits mit teilweiser Lehrerlaubnis) sein Studium in einer der oben genannten Fakultäten fort, oder aber er verblieb ‚Artist‘ nach erfolgreicher weiterer Prüfung zum Magister Artium (mit voller licentia docendi) – moderne ‚Anklänge‘ sind durchaus nicht zufällig (ob die inhaltlichen ‚Füllungen‘ indes übereinstimmen, sei hier einmal eine andere Frage) …

Der ‚Magister‘ wurde seit dem 15. Jh. mehr und mehr durch den Doctor (philosophiae) ersetzt, die Artistenfakultät zur Vorläuferin der Philosophischen, und die jetzt vier Fakultäten, von denen eine Universität neben den Artes liberales mindestens eine der Höheren aufweisen mußte, bildeten im Idealfall das Studium generale. In diesem Sinne entbehrt es nicht der Konsequenz und Stimmigkeit, wenn die Artes Liberales von Neuem in den Blickpunkt der modernen Universität geraten sind: so hat in der Nachfolge US-amerikanischer allgemeinbildender liberal arts studies bzw. colleges die Universität Freiburg einen entsprechenden Bachelor-Studiengang eingerichtet, das Leibniz-Kolleg ein Studium generale, befinden sich in Berlin das (private) European College of Liberal Arts, in den Niederlanden University Colleges in Amsterdam, Maastricht und Utrecht; mit ihnen wird an die berufs- wie wissenschaftspropädeutischen – und sich von diesen Ausbildungsbereichen gerade abgrenzenden – Anliegen der humanistischen Artes des 15. und 16. Jahrhunderts sowie die damit verbundene Studienstruktur angeknüpft.

Michael P. Schmude,  Boppard